Privatkunden

Ihre finanzielle Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft

Unfall-Rentenversicherung

Unfallfolgen beeinträchtigen sehr oft die Arbeitskraft; Einkommensausfälle oder -minderungen können die Folge sein. Der gesetzliche Versicherungsschutz deckt jedoch nur einen kleinen Teil der Einkommensausfälle ab.

Vier gute Gründe für die Unfall-Rente:

1.
Je jünger Sie bei Eintritt der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit sind, desto geringer sind die Rentenzahlungen. So betragen die Rentenleistungen nicht selten lediglich 25 % des letzten Einkommens.

2.
Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt für Selbständige und Hausfrauen gar nicht. Die finanziellen Folgelasten bei unfallbedingtem Ausfall der Arbeitskraft der Hausfrau werden jedoch oftmals unterschätzt. Die Anstellung einer Haushaltshilfe kann monatliche Kosten von Euro 1.500 und mehr verursachen.

3.
Ansprüche aus der gesetzlichen Versicherung enden spätestens mit dem 65. Lebensjahr. 

4.
Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Damit haben Sie bei einem Großteil möglicher Unfälle gar keinen Versicherungsschutz. Ihre Kinder sind nur in geringem Umfang während der Schulzeit oder im Kindergarten versichert. Ein Invaliditätsgrad von 2 % - z. B. durch den Verlust einer Zehe - beeinflusst Ihre finanzielle Situation kaum. Ein Invaliditätsgrad von 50 % oder höher kann jedoch Ihre gesamte Existenz schwerwiegend beeinträchtigen.

Deshalb sollte unsere Unfall-Rentenversicherung ein wichtiger Teil Ihrer Zukunftsabsicherung sein. Sie erhalten die volle Versicherungsleistung, wenn ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % vorliegt. Die Kombination mit einer zusätzlichen Invaliditätsleistung, Versorgung für den Todesfall, Krankenhaustagegeld usw. ist möglich.

Kontakt

Nationale Suisse

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Tel. +49 69 25615 0
Fax  +49 69 25615 158

 

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